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... ... @@ -23,4 +23,145 @@ 23 23 24 24 Für die, die sich fragen, was aus dem Staate [[Heiminum]] ward, so bleibt zu sagen, ihn ereilte das grausame Schicksal einer anarchistisch geprägten Revolution, deren Resultat der Zerfall und das Vergessen-Werden des Staates war. Niemand weiß, wo er lag, doch vielleicht werdet ihr die Entdecker:innen, die Aufzeichnungen finden und mehr über ihn erfahren werden. 25 25 26 +Präambel 26 26 28 + 29 +In dem Bestreben, eine gerechte und demokratische Gesellschaft zu schaffen, die auf dem Prinzip der direkten Partizipation, sozialer Gerechtigkeit, Freiheit und Gleichheit basiert, haben wir, das Volk von Lostaria, diese Verfassung verabschiedet. 30 + 31 + 32 + 33 + 34 + 35 +Abschnitt I: Grundlegende Prinzipien 36 +Artikel 1: Die Grundrechte 37 + 38 + 39 + 40 +Jede*r Bürger*in hat das Recht auf Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit, Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung, soweit die Freiheit anderer nicht eingeschränkt wird. 41 +Artikel 1 Absatz 1 kann weder in Wort, Schrift oder Bild eingeschränkt werden. 42 +Religion und Bildung sind voneinander zu trennen. Die Vermittlung von Religionen erfolgt ausschließlich durch religiöse Einrichtungen. 43 +Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung jeglicher Art. 44 +Das Recht auf Bildung, Gesundheit, Wohnen, Arbeit und soziale Sicherheit wird gewährleistet. 45 +Jede*r Bürger*in Lostarias hat das Recht auf Leben und Unversertheit. 46 +Jede*r Bürger*in hat das Recht auf Wohnraum. Der Wohnraum ist unverletzlich. 47 +Jeder Mensch genießt das Recht auf Asyl. Jede*r Asylsuchende*r unterliegt den Grundrechten Lostarias. 48 +Der Staat Lostaria verpflichtet sich natürliche Lebensgrundlagen und Tiere in Verantwortung für zukünftige Generationen zu schützen. 49 +Der Staat Lostaria ist verpflichtet mit allen Mitteln die Grundrechte zu Schützen. 50 +Artikel 2: Demokratische Struktur 51 + 52 + 53 + 54 +Die Republik wird auf dem Prinzip der Rätedemokratie aufgebaut, in der Räte auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene gebildet werden, um eine direkte Beteiligung der Bürger an Entscheidungsprozessen zu ermöglichen. 55 +Die Räte werden durch allgemeine und regelmäßige Wahlen gebildet, in denen jede*r Bürger*in das Recht hat, sich als Kandidat aufstellen zu lassen und zu wählen. 56 +Wahlberechtigt ist, wer das erste Jahr Politikunterricht der staatlichen Bildungseinrichtungen erfolgreich abgeschlossen hat. 57 +Abstimmberechtigt auf städtischer Ebene ist jeder mensch mit 1. Wohnsitz in entsprechender Stadt. 58 +Jede*r Bürger*in, der die komplette staatloche Schullaufbahn abgeschlossen hat, darf sich zur Wahl aufstellen lassen. 59 +Abschnitt II: Staatsstruktur 60 +Artikel 3: Die Legislative 61 + 62 + 63 + 64 +Die Legislative liegt in den Händen der Räte, die für die Gesetzgebung verantwortlich sind. 65 +Die Räte haben das Recht, Gesetze zu verabschieden, die das Gemeinwohl fördern und demokratisch erarbeitet wurden. 66 +Zur Verabschiedung von Gesetzen sind alle Räte notwendig, weiteres in Artikel 6. 67 +Unter Beachtung von Artikel 6 sind die Bürger*innen berechtigt, sich bei Gesetzentwürfen einzubringen. 68 +Artikel 4: Die Exekutive 69 + 70 + 71 + 72 +Die Exekutive wird durch gewählte Vertreter gebildet, die von den Räten ernannt werden und der Regierung vorstehen. 73 +Die Regierung ist dem Willen der Räte und somit dem Volk verantwortlich. 74 +Die Exekutive ist verpflichtet, regelmäßige Berichte über ihre Aktivitäten, Entscheidungen und den Fortschritt bei der Umsetzunng von Programmen und Maßnahmen gegenüber den Arbeiter- und Bürgerräten sowie der Öffentlichkeit vorzulegen. 75 +Die Exekutive hat die Verantwortung, Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und der natürlichen Ressourcen zu ergreifen, um eine nachhaltige Entwicklung und den Erhalt der Umwelt für zukünftige Generationen zu gewährleisten. 76 +Die Exekutive ist verantwortlich für die Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung im Einklang mit den demokratischen Prinnzipirn und den Rechten der Bürger*innen, um die Sicherheit und Stabilität der Gesellschaft zu gewährleisten. 77 +Artikel 5: Die Judikative 78 + 79 + 80 + 81 +Die Judikative ist unabhängig und garantiert die Rechtsprechung auf der Grundlage der Verfassung und der Gesetze der Republik. 82 +Die Gerichte sind für die Gewährleistung der Rechtsstaatlichkeit und des Schutzes der Bürgerrechte verantwortlich. 83 +Die Richter werden aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation und Unparteilichkeit ernannt und sind ausschließlich dem Gesetz und der Verfassung verpflichtet. 84 +Jede*r Bürger*in hat das Recht auf ein faires und unparteiisches Gerichtsverfahren sowie auf den Schutz seiner Grundrechte vor staatlichem Machtmissbrauch. 85 +Artikel 6: Die Regierung 86 + 87 + 88 + 89 +Lostaria ist ein demokratischer und sozialer Staat 90 +Alle Staatsgewalt geht vom Volke und deren gewählten Vertreter aus. 91 +Die Gesetzgebung ist an die Verfassung, die Rechtsvollziehung und Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden. 92 +Alle Bürger*innen Lostarias haben das Recht zum Widerstand, wenn versucht wird diese Ordnung zu beseitigen. 93 +Die Verfassung Lostarias steht über den Gesetzen der Städte. 94 +Die Hauptstadt Lostarias ist Perdidos Rock, Regierungssitz ist Lostembourg. Das Verfassungsgericht der Republik Lostaria liegt in Perdidos Rock. 95 +Lost Nessie, Lostenvine, Hohlhausen, Perdidos Rock und Lostembourg sind die Gründerstädte Lostarias und stellen die Regierung. 96 +Jede Gründerstadt wählt eine*n Volksvertreter*in, der die Interessen der Einwohner in der Refgierung vertritt. Jede*r Volksvertreter*in hat gleiches Stimmrecht. 97 +Städte können weitere Räte bilden um das Interesse der Einwohner den Volksvertretenden nahezubringen. 98 +Diskussionsrunden über neue Gesetze sind öffentlich anzukündigen und für jede*n Bürger*in zugägnglich. Ferner darf jede*r Wahlberichtigte mitwirken. 99 +Entscheidungen auf städtischer Ebene werden durch durch Volksentscheidungen getroffen. Ein Volksentscheid ist bei einfacher Mehrheit gelungen. 100 +Entscheidungen für Lostaria werden durch die Volksvertreter*innen abgestimmt. Erfolgreich ist eine solche Abstimmung bei einer 3/4 Mehrheit. 101 + 102 + 103 +Abschnit III: Bildung als öffentliches Gut 104 + 105 + 106 +Artikel 6: Bildung als grundlegendes Recht 107 + 108 + 109 + 110 +Die Bildung wird als grundlegendes Recht jedes Bürgers anerkannt und als öffentliches Gut betrachtet, das ausschließlich durch staatliche Bildungseinrichtungen bereitgestellt wird. 111 +Der Staat Lostaria verpflichtet sich jede*n Bürger*in mit Bildungsmaterial zu versorgen. Außerdem ist der Staat verpflichtet mit den Bildungseinrichtungen das Bildungsmaterial nach besten Wissen und Gewissen auf dem neusten Stand zu halten. 112 +Der Staat Lostaria übernimmt die Verantwortung für die Einrichtungen, Förderung und Qualitätssicherung von Bildungseinrichtungen um sicherzustellen, dass ein standardisierter Lehrplan eingehalten wird und hochwertige Bildung für alle Bürger*innen gewährleistet wird. 113 + 114 + 115 +Artikel 7: Zweck von Bildungseinrichtungen 116 + 117 + 118 + 119 +Bildungseinrichtungen jeglicher Art sind ausschließlich dazu verpflichtet, ihre Aktivitäten auf pädagogische Ziele auszurichten und dürfen keine kapitalistischen Absichten verfolgen. Dies umfasst auch den Verkauf von Bildungsmaterialien. 120 +Jegliche Form von Gewinnerzielung durch Bildungsleistungen sind untersagt. 121 +Artikel 7 Abs. 2 deckt dabei nicht Bildungsmaßnahmen von Kapital erzeugenden Einrichtungen ab. Diese Einrichtungen dürfen aber nur kapitalbringendes Wissen vermitteln und sind von der Allgemeinbildung auszuschließen. 122 + 123 + 124 +Abschnitt IV: Nationale Sicherheit und Verteidigung 125 +Artikel 8: Grundsätze der nationalen Verteidigung 126 + 127 + 128 + 129 +Die Republik Lostaria verfolgt eine Politik des Friedens, der Gewaltlosigkeit und der diplomatischen Lösungen für Konflikte. Sie respektiert die Souverenität anderer Nationen und strebt nach guten Beziehungen zu allen Nationen. 130 +Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Staatsgebiet Lostarias oder im Rahmen eines Bündnisfalls ist die Räterepublik berechtigt, angemessene Maßnahmen zur Verteidigung ihrer Integrität und zum Schutz ihrer Bürger zu ergreifen. 131 +Ein Bündnisfall liegt vor wenn: 132 +Eine verbündete Nation angegriffen wird. 133 +Eine verbündete Nation einen Angriff startet und eine 3/4 Mehrheit der Volksvertreter*innen zustimmen. 134 +Eine nicht- verbündete Nation angegriffen wird und alle Volksvertreter*innen zustimmen. 135 +und von der betroffenen Nation der Bündnisfall ausgerufen wird. 136 + 137 + 138 + 139 +Artikel 9: Rolle des Militärs 140 + 141 + 142 + 143 +Das Militär dient dem Schutz der Souverenität, der territorialen Integrität und der Sicherheit der Räterepublik. 144 +Das Militär handelt ausschließliich auf Anweisung der demokratisch gewählten Räte und der Exekutive und unterliegt der zivilen Kontrolle. 145 +Das Militär hat die Verprflichtung, bei internationalen Konflikten und Krisen auf friedliche Weise zu intervenieren und diplomatische Mittel zur Konfliktlösung zu fördern. 146 +Das Militär darf ohne Anweisung Untote, Creeper, Spinnen und sämtliche Aggresive Lebewesen aus anderen Dimensionen ausschalten. Ferner ist es verpflichtet die Städte vor den genannten Nicht- lebenden und Lebenden Wesen zu Schützen. 147 +Artikel 11: Zivile Kontrolle des Militärs 148 + 149 + 150 + 151 +Das Militär unterliegt der zivilen Kontrolle durch die demokratisch gewählten Räte und die Exekutive. Jegliche militärische Handlungen müssen im Einklang mit den Grundsätzen der Verfassung und den demokratischen Prozessen stehen. 152 +Die Bürger*innen haben das Recht, über militärische Angelegenheiten informiert zu werden und in wichtigen Entscheidungen, die das Militär betreffen, konsultiert zu werden. 153 + 154 + 155 +Abschnitt V: Verfassungsänderungen und Schlussbestimmungen 156 +Artikel 12: Verfassungsänderungen 157 + 158 + 159 + 160 +Verfassungsänderungen können durch Volksabstimmung erfolgen, vorausgesetzt, dass eine deutliche Mehrheit der Bürger zustimmt. 161 +Verfassungsänderungen können nicht den Artikel 1 Abs. 1 & 2 der Verfassung von Lostaria ändern. 162 +Artikel 13: Schlussbestimmungen 163 + 164 + 165 + 166 +Diese Verfassung tritt mit ihrer Annahme in Kraft und hat Vorrang vor allen anderen Rechtsvorschriften. 167 +Jede*r Bürger*inist verpflichtet, diese Verfassung zu respektieren und zu achten.